Balou ist als Selbstfahrvermiet-Campingfahrzeug haftpflicht- und vollkaskoversichert. Diese Seite gibt dir einen verständlichen Überblick darüber, was das praktisch bedeutet, welche Selbstbeteiligung gilt und worauf du im Schadenfall achten musst.
Die folgenden Informationen dienen der allgemeinen Erläuterung. Maßgeblich und verbindlich sind ausschließlich die Angaben in deiner Buchungsbestätigung sowie die Allgemeinen Mietbedingungen.
Balou ist als Selbstfahrvermiet-Campingfahrzeug haftpflicht- undvollkaskoversichert. Diese bei jeder Buchung bereits inkludierte Versicherung schützt dich vor existenziellen finanziellen Belastungen und deckt die folgenden Risiken ab:
Kfz-Haftpflicht
Schäden, die mit Balou gegenüber Dritten verursacht werden. Dieaktuelle Deckung beträgt 100 Mio. € pauschal; bei Personenschädenmax. 15 Mio. € je geschädigter Person
keine
Teilkasko
Schäden an Balou, insbesondere durch Brand, Explosion, Entwendung(u.a. Diebstahl und Raub), Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung,Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Glasbruch, Kurzschluss an der Verkabelung und Tierbiss
1.500 € je Schadenereignis
Vollkasko
Unfall sowie mut- oder böswillige Handlungen durch Personen, die nicht zum Gebrauch von Balou berechtigt sind (Vandalismus)
1.500 € je Schadenereignis
Schutzbrief
Organisatorische Hilfe und Kostenübernahme bei Panne, Unfall oder Diebstahl von Balou, insbesondere Pannenhilfe, Abschleppen, Bergung sowie nach Wahl Mietwagen-, Hotel-, oder Rückreisekosten in gewissen Grenzen
keine
Deine persönlichen Gegenstände wie z.B. Gepäck, mobile Geräte,Laptops, Smartphones, Kameras und Ähnliches sind nicht über dieFahrzeugversicherung abgesichert.
Solltest du, ein berechtigter Fahrer oder eine andere relevante Person vor oder während deiner Mietreise erkranken, einen schweren Unfall erleiden oder aus anderen Gründen die Reise nicht antreten oder fortsetzen können, gelten die Stornierungsbedingungen entsprechend unserer Allgemeinen Mietbedingungen. Um deinen dadurch entstehenden finanziellen Schaden abzusichern, gibt es Reiserücktritts- und -abbruchversicherungen.
Entsprechend unserer Allgemeinen Mietbedingungen musst du vor Übernahme des Fahrzeugs eine Kaution hinterlegen. Diese liegt derzeit bei mindestens 1.500 €. Im Schadensfall kann diese zur Regulierung des Schadens herangezogen werden. Um deine Selbstbeteiligung im Rahmen der Kaskoversicherung zu reduzieren, gibt es spezielle Selbstbehaltsversicherungen.
Wir arbeiten daran, bald ergänzende Mieterversicherungspakete anbieten zu können, mit denen du diese Versicherungslücken je nach deinem Bedarf schließen kannst. Sobald sie verfügbar sind, wirst du sie im Prozess der Buchungsanfrage als optionale Pakete auswählen können.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt bei Schäden, die mit Balou gegenüber anderen Personen oder Sachen verursacht werden.
Für die aktuelle Deckungssumme gilt:
•
100 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
•
Bei Personenschäden gilt eine Höchstgrenze von 15 Mio. € je geschädigter Person.
Die Haftpflichtversicherung ersetzt berechtigte Ansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Schäden am eigenen Mietfahrzeug fallen dagegen nicht unter die Haftpflichtversicherung, sondern in den Bereich der Kaskoversicherung.
Die Teilkasko versichert bestimmte Schäden an Balou, die nicht durch einen Unfall im engeren Sinne entstehen. Das umfasst insbesondere Schäden durch Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Glasbruch, Kurzschluss an der Verkabelung und Tierbiss.
Entwendung umfasst unter anderem Diebstahl, Raub und die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.
Dabei unterliegst du einer Sorgfaltspflicht, Balou zu verschließen, Schlüssel und Fahrzeugpapiere sorgfältig zu verwahren und erkennbare Risiken zu vermeiden.
Die Vollkasko erweitert den Schutz für Balou auf Unfallschäden am Fahrzeug. Sie kann dich also auch bei vielen selbst verursachten Fahrfehlern vor einer deutlich höheren finanziellen Belastung schützen.
Achtung: Der Schutz gilt nicht grenzenlos.
•
Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden.
•
Außerdem können Pflichtverletzungen, Alkohol, Drogen, andere berauschende Mittel, unberechtigte Fahrer, fehlende Fahrerlaubnis oder verbotene Nutzungen dazu führen, dass Versicherungsschutz oder Haftungsbegrenzung eingeschränkt sind oder entfallen.
•
Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden, die allein durch falsche Bedienung, falsches Betanken oder verrutschende Ladung entstehen.
Die Vollkaskoversicherung umfasst weiterhin Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht zum Gebrauch von Balou berechtigt sind, also Vandalismus durch Dritte.
Auch hier gilt: Die Versicherung ist ein wichtiger Schutz, ersetzt aber nicht den sorgfältigen Umgang mit Balou. Bei erheblichen Pflichtverletzungen kann dein Versicherungsschutz oder deine Haftungsbegrenzung gefährdet sein.
Für Balou besteht zusätzlich ein Wohnmobil-Schutzbrief. Er ist für Situationen gedacht, in denen du unterwegs praktische Hilfe brauchst, weil Balou wegen einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls nicht wie geplant weitergenutzt werden kann. Der Schutzbrief kann je nach Sachverhalt und Erforderlichkeiten folgende Leistungen in gewissen Grenzen und Höchstbeträgen abdecken:
•
Pannenhilfe vor Ort auf deiner Reise
•
Abschleppen zu einer geeigneten Werkstatt
•
Übernahme von Mietwagenkosten, Hotelkosten oder der Kosten der Rückreise zum Ausgangsort (bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse) nach deiner Wahl
•
Hilfe bei Verlust oder Diebstahl von Zahlungsmitteln oder Fahrzeugdokumenten
Achtung: Bitte melde dich bei einer Panne, einem Unfall, Diebstahl oder einem ähnlichen Vorfall immer sofort bei uns, bevor du selbst Abschleppdienst, Werkstatt, Mietwagen oder Hotel organisierst. So können wir gemeinsam klären, welche Schutzbriefleistungen genutzt werden können und vermeiden, dass Kosten entstehen, die später nicht übernommen werden.
Bitte beachte, dass der Schutzbrief eine zusätzliche Hilfeleistung ist. Er ersetzt nicht alle denkbaren Kosten, die während deiner Mietreise entstehen können. Nicht vom Schutzbrief umfasst sind insbesondere:
•
Reparaturkosten und Ersatzteile
•
Treibstoff
•
Mautgebühren
•
Mietwagenkautionen
•
Pannen und Unfälle, die bei der Nutzung nicht-öffentlicher Verkehrswege entstehen
•
Schäden aufgrund von Ereignissen, die weder Diebstahl, noch Panne oder Unfall sind. Das kann zum Beispiel das Feststecken in einer Schneewehe sein.
Wenn eine Schutzbriefleistung nicht greift oder Kosten nicht vom Schutzbrief umfasst sind, richtet sich die Kostenverteilung zwischen dir als Mieter und uns als Vermieter nach den Allgemeinen Mietbedingungen und den gesetzlichen mietrechtlichen Vorschriften.