(1)
Vermieter ist der im Impressum dieser Website bezeichnete Anbieter des Fahrzeugs und Vertragspartner des Mieters.
(2)
Mieter ist die natürliche oder juristische Person, die den Mietvertrag mit dem Vermieter abschließt.
(3)
Fahrer ist jede vom Vermieter zugelassene Person, die das Fahrzeug führt.
(4)
Fahrzeug oder Office Camper ist das im Mietvertrag bezeichnete Wohnmobil einschließlich der fest eingebauten sowie der bei Übergabe vorhandenen Ausstattung.
(5)
Mietdauer ist der in der Buchungsbestätigung angegebene Zeitraum zwischen dem vorgesehenen Zeitpunkt der Übergabe und dem vorgesehenen Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs.
(1)
Der Vermieter vermietet dem Mieter für die vereinbarte Mietdauer ein Wohnmobil als Selbstfahrervermietfahrzeug zur selbstständigen Nutzung.
(2)
Gegenstand des Vertrages ist die zeitweise Überlassung des Fahrzeugs einschließlich der zwischen Vermieter und Mieter vereinbarten Ausstattung.
(3)
Die vereinbarte Ausstattung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Zur Ausstattung können insbesondere Einrichtungen zur mobilen Arbeit gehören, wie etwa ein Arbeitsplatz, technische Arbeitsmittel sowie Einrichtungen zur Internetnutzung (z.B. ein Satelliten-Internetdienst wie Starlink). Darüber hinaus können zusätzliche Ausstattungsoptionen oder Ausstattungspakete vereinbart werden.
(4)
Der Mieter ist verpflichtet, für die Überlassung des Fahrzeugs den vereinbarten Mietpreis zu zahlen.
(5)
Der Vermieter schuldet ausschließlich die Überlassung des Fahrzeugs mit der vereinbarten Ausstattung. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Geschwindigkeit oder ununterbrochene Funktionsfähigkeit technischer Einrichtungen, insbesondere von Internetverbindungen, Stromversorgung oder sonstiger elektronischer Geräte, wird nicht geschuldet.
(6)
Der Vermieter erbringt keine Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Der Vertrag stellt insbesondere keinen Pauschalreisevertrag dar.
(7)
Die Nutzung des Fahrzeugs und der Ausstattung erfolgt eigenverantwortlich durch den Mieter.
(1)
Die auf der Website des Vermieters dargestellten Fahrzeuge, Mietpreise und sonstigen Leistungen stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Nutzer zur Abgabe eines Angebots.
(2)
Mit dem Absenden einer Buchungsanfrage über die Website, per E-Mail oder über sonstige Kommunikationswege gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab.
(3)
Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter das Angebot des Mieters ausdrücklich annimmt. Die Annahme erfolgt in der Regel durch eine Buchungsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail).
(4)
Automatisch erzeugte Eingangsbestätigungen oder Empfangsbestätigungen stellen noch keine Annahme des Angebots dar.
(5)
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Buchungsanfragen anzunehmen. Der Vermieter ist berechtigt, den Abschluss eines Mietvertrages abzulehnen, insbesondere wenn das Fahrzeug im gewünschten Zeitraum nicht verfügbar ist, technische Fehler vorliegen oder berechtigte Zweifel an der Identität, Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des Mieters bestehen.
(6)
Der Mietvertrag besteht aus mehreren Vertragsunterlagen, darunter insbesondere:
(a)
die Buchungsbestätigung oder eine sonstige individuelle Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter
(b)
diese Allgemeinen Mietbedingungen
(c)
das bei Fahrzeugübergabe zu erstellende Übergabeprotokoll
(d)
eine ggfs. erteilte Einweisung in die Nutzung des Fahrzeugs sowie ein hierzu erstelltes Einweisungsdokument
(e)
das bei Rückgabe des Fahrzeugs zu erstellende Rückgabeprotokoll
(7)
Die Nutzung des Fahrzeugs und der Ausstattung erfolgt eigenverantwortlich durch den Mieter.